Intensiv-Wohngruppe mit therapeutischer Begleitung

Die Wohngruppe hat eine Kapazität von acht Plätzen. Die intensivpädagogische Betreuung durch fünf Fachkräfte findet täglich in einem Rund-um-die-Uhr-Schichtsystem statt und wird begleitet durch eine Therapeutin, die sowohl mit den Kindern, als auch mit den Eltern arbeitet. Die Wohnung befindet sich in einem integrativen Mehrfamilienhaus in Johannisthal. In der Wohngruppe stehen für Leistungen im Rahmen der Betreuung acht Kinderzimmer (sieben Einzel- und ein Doppelzimmer), eine Wohnküche mit Essplatz und Wohnzimmer, ein Therapieraum, ein Büro für die pädagogischen Fachkräfte sowie Hauswirtschafts- und Sanitärräume zur Verfügung.

Der öffentliche Außenbereich des Wohnhauses mit Spielplatz, das Wohnumfeld und die nahegelegenen Erholungs- und Freizeitflächen eignen sich hervorragend zum Spielen und zur Durchführung begleiteter Umgänge. In der Umgebung der Wohngruppe befinden sich alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Schulen, Kitas, Sportanlagen, Arztpraxen u.v.m. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist über nahegelegene Haltestellen für Straßenbahnen, S-Bahnen und Busse gewährleistet.

Zielgruppe

Im Regelfall betreuen wir Kinder und Jugendliche ab dem Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Zielgruppe für das kunsttherapeutische Zusatzangebot sind die jungen Menschen, die einen besonderen Förderbedarf haben (§ 35a SGB VIII). Das bedeutet, dass bei diesen jungen Menschen die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Indikationen für einen Hilfebedarf bei den jungen Menschen können sein:

  • Körperliche, seelische und/oder sexuelle Misshandlungen
  • Verwahrlosung und Vernachlässigung
  • Beziehungs- und Interessenkonflikte zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen
  • Trennungs- und Sorgerechtskonflikte der Eltern
  • Selbstgefährdung durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch
  • Häusliche Gewalt
  • Suizidandrohung oder -versuch
  • Delinquenz, Straftaten oder Schulschwierigkeiten des Kindes/Jugendlichen
  • Überforderung der Eltern oder eines Elternteils

Ziele der Betreuung

Ziel des Einrichtungsangebotes ist es, Hilfen zur Erziehung zum Wohl der jungen Menschen zu leisten, z.B. durch die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

Hauptsächliches Ziel der Arbeit in der Wohngruppe ist es, die Kinder und Jugendlichen perspektivisch zu ihren Herkunftsfamilien zurückzuführen, soweit möglich und vertretbar. Ist dies nicht möglich, richten sich die Angebote der Hilfeform darauf, den jungen Menschen ein stabiles Umfeld zu bieten, in dem sie sich bis zur Verselbständigung und Entlassung aus der Einrichtung in ihrer Persönlichkeit, ihrem Verhalten und ihrer sozialen Kompetenz bestmöglich entwickeln können. Dazu gehören auch Einzelangebote aus den Bereichen:

  • Erlebnispädagogik
  • Psychologische Betreuung
  • Deeskalations- und Anti-Gewalt-Training
  • Konfliktmanagement und Mediation

Gemeinsam mit den jungen Menschen gestalten wir deren Alltag und beziehen dabei Schule oder Ausbildung ein. Wir arbeiten mit ihnen in der Gruppe, verselbständigen sie, gestalten Freizeitaktivitäten und beteiligen sie bei allen Entscheidungen, die sie und ihre Entwicklung betreffen.

Elternarbeit

Elternarbeit findet bei jedem Kontakt mit den Eltern statt, vor allem in Form persönlicher Gespräche, aber auch telefonisch oder schriftlich im Alltag. Besonders wichtig sind dabei regelmäßige Elternarbeitszeiten nach Beurlaubungen oder Wochenenden mit Elternbesuchen. Je nach Ausgangssituation können Eltern dabei in kontrollierte Trainingssituationen eingebunden werden (Begleiteter Umgang). Im Verselbständigungsprozess hat Elternarbeit hauptsächlich zum Ziel, eine gelingende Kommunikation zwischen dem Jugendlichen und den Eltern (der Herkunftsfamilie) herzustellen.

Therapeutische Begleitung

Das Gruppenangebot wird durch eine kunsttherapeutische Begleitung ergänzt, die für junge Menschen geeignet ist, die einen besonderen Förderbedarf durch eine Zuordnung zum § 35a SGB VIII haben. Eine therapeutische Fachkraft arbeitet nach einem kunsttherapeutischen Konzept mit den jungen Menschen. Unsere Kunsttherapie begleitet die jungen Menschen durch einen kreativen Prozess in einem therapeutischen Setting.

Die Kunsttherapie bietet einen kreativen und offenen Rahmen, in der die jungen Menschen künstlerische Werkzeuge mitnehmen oder erlernen können, mit denen sie sich der Welt und/oder sich selbst annähern können. Dabei werden individuelle Rahmenbedingungen und ggf. Gruppendynamiken berücksichtigt, um Hindernisse und innere Widerstände zu überwinden und sich als Künstler*in zu entdecken. Die eigene Kreativität wird gefördert und durch regelmäßige künstlerische Praxis ein Gefühl für Selbstverwirklichung entwickelt.

 

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