Ambulante Angebote

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden auf folgender Rechtsgrundlage erbracht:

  • § 27,3 aufsuchende, systemische Familientherapie
  • § 29 Soziale Gruppenarbeit
  • § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

sowie der Begleitete Umgang nach § 18,3 SGB VIII

Aufgrund der Flexibilisierung der ambulanten Hilfen können sich je nach Hilfeverlauf und verändertem Bedarf die Leistungen verändern. Je nach Auftrag und Hilfeplanung bieten wir Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, Förderung sozialer Kompetenzen und des Gruppenerlebens, Beratung in Erziehungsfragen, Begleitung zu Ämtern, Familiengespräche, Unterstützung bei Krisen, Clearingangebote u.v.a.m.

Die systemische Familientherapie nach § 27,3 SGB VIII kann einer ambulanten Hilfeform vorgeschaltet sein oder als Ergebnis eines Clearingprozesses implementiert werden.

Der Begleitete Umgang nach § 18,3 SGB VIII kann sowohl ergänzend zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung, als auch in den stationären Leistungen und den Mutter/Vater-Kind-Angeboten Einsatz finden.

Betreuungshilfe, Erziehungsbeistandschaft

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen Verhaltensprobleme, Dissozialität, deviantes Verhalten und/oder Entwicklungsrückstände vorliegen und mit deren Förderung und Entwicklung die Erziehungsberechtigten ohne weitere Unterstützung überfordert sind. Die Eltern und das soziale Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen.

Die Minderung oder Aufarbeitung von Problemen und Verhaltensauffälligkeiten liegen im Vordergrund der Hilfeleistung. Die Anleitung und Unterstützung zur altersentsprechenden Verselbstständigung, möglichst unter dem Erhalt des Familienbezugs sowie die soziale Netzwerkbildung im sozialen Umfeld sind weitere Schwerpunkte. Die Unterstützung bei einer realistischen Lebensplanung, die Hilfe zur Selbsthilfe, Orientierung und Strukturierung bei der Planung der weiteren schulischen und beruflichen Zukunft sowie Hilfestellungen bei der Tagesstrukturierung sind weitere Ziele.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Das Angebot wendet sich zuvorderst an Jugendliche oder junge Volljährige, die weder in der Familie noch in Regeleinrichtungen integrierbar sind. Die Klient_innen befinden sich in entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen ohne oder mit gravierend beeinträchtigten Beziehungen zu den Menschen ihres sozialen Umfeldes. Oftmals handelt es sich dabei um Grenzgänger zwischen Psychiatrie und Strafvollzug. Die Klient_innen bedürfen einer intensiven Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft.

Die Betreuung, Beratung und Begleitung bzw. Unterstützungsleistung ist am Einzelfall orientiert und berücksichtigt die Lebensweltsituation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen. Sie beinhaltet ebenfalls die Klärung für ggf. weiterführende Maßnahmen und soll nicht als letzte Chance oder Möglichkeit für andere Hilfen verstanden werden. Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ausgerichtet auf Interventionen in aktuellen Krisen und der Förderung von sozialen Kompetenzen, emotionalen Fähigkeiten, Selbstständigkeit und Umfeldbedingungen. Sie soll zukunftsorientierte, realistische Lebensplanungen mit materiellen Grundlagen einschließen.

Begleiteter Umgang

Kinder haben nach § 1684 Abs. 1 BGB ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Jedes Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet.

Der begleitete Umgang auf der Grundlage des § 18 Abs. 3 SGB VIII kann auf familiengerichtliche Anordnung zustande kommen oder wenn Umgangssuchende den Umgang wünschen.

Der begleitete Umgang ist zeitlich befristet und wird von einer oder mehreren pädagogischen Fachkräften begleitet. Ziel ist die Sicherstellung der Beziehungskontinuität zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen für die Kinder.

Die Leistung kann in trägereigenen Räumlichkeiten stattfinden.

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