Beteiligung

 

Unter Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe und den Kitas verstehen wir, Entscheidungsräume für junge Menschen zu öffnen. Dies bedeutet für die beteiligten Erwachsenen, Macht abzugeben. Das betrifft meist unsere pädagogischen Fachkräfte, aber auch die Sorgeberechtigten und wichtige Bezugspersonen. Dies sehen wir als einen wesentlichen Bestandteil von Partizipation an.

In allen unseren Angeboten haben wir den Auftrag, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor Gefahren zu schützen. Beschwerden oder Hinweise bei psychischen und/oder physischen Übergriffen sowie Grenzüberschreitungen im Nähe-Distanz-Verhältnis von Beziehungen sind wichtig, um diese zu beenden bzw. zu unterbinden.

Mit unserem Beteiligungskonzept eröffnen wir den jungen Menschen auch Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Unser Konzept konkretisiert und befördert die Verwirklichung dieser Rechte. Es geht sowohl um die Ausformung von Beteiligung und Rechten als auch um den konkreten Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Missbrauch.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Mütter und Väter werden aktiv in die Angebote, Aktivitäten und sie betreffenden Entscheidungen sowie die Gestaltung des Alltags eingebunden. Mit einem möglichst hohen Anteil eigener Verantwortung und Mitsprache. Dies festigt das Selbstvertrauen der jungen Menschen und befördert ihre Persönlichkeitsentwicklung und die Bildung eines politischen Bewusstseins. Gleichsam stärkt diese Grundhaltung der Beteiligung die Identifikation der Menschen mit dem Gemeinwesen und dessen Institutionen, erweitert ihre Handlungsmuster und dient auf diese Weise ihrer sozialen und gesellschaftlichen Integration.

Um all dies für die jungen Menschen greifbarer machen zu können, haben wir sog. Beteiligungskoordinator*innen benannt. Sie sind Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen für die von uns unterstützten Kinder und Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien sowie deren Freunde, Verwandte und Bekannte. Sie beraten, begleiten und unterstützen insbesondere bei Konflikten innerhalb des Betreuungsrahmens. Die Beteiligungskoordinator*innen treffen sich einmal im Monat im Gremium, um sich auszutauschen, Veranstaltungen zu planen und übergreifende Themen zu besprechen und zu bearbeiten.

Die jungen Menschen erhalten im Zuge der Aufnahme in die Einrichtung eine Willkommensmappe sowie eine Selbstverpflichtungserklärung. Darin werden sie über ihre Rechte sowie über bestehende Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten informiert. Der Anspruch und die Verpflichtung werden durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung dokumentiert und zugesichert.

Insoweit erfahrene Fachkräfte

 

Bei der Sicherung des Kindeswohls in den Einrichtungen der Trägerin und dem Schutz vor Gewalt stützen wir uns auf gesetzlich-normative und institutionsgebundene Vorgaben. Dies beinhaltet in erster Linie die Sicherstellung der Forderungen des § 72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, sowie damit in Verbindung stehend die Vorlage eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz bei Neueinstellung und in regelmäßigen Abständen.

Des Weiteren beinhalten unsere Verfahren den Einsatz von „Insoweit erfahrenen Fachkräften“ (IEF), wie er im Jugend-Rundschreiben 1/2014 der zuständigen Berliner Senatsverwaltung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert wurde.

Unsere IEF sind pädagogische Fachkräfte mit mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im Umgang mit Fallkonstellationen von Kindeswohlgefährdung. Sie haben außerdem praktische Erfahrungen mit Gefährdungseinschätzungen und an einschlägigen Fortbildungen zum Thema Gewaltschutz/Kinderschutz teilgenommen. Sie besitzen sowohl Kenntnisse über Ursachen und Wirkungen von Gewalt in Familien und engen Beziehungen als auch Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen von Kindeswohlgefährdung und der Verfahrensschritte im Fall einer Kindeswohlgefährdung.

Die umfangreichen Kompetenzen der IEF beinhalten kollegiale (Team-)Beratung, Supervision oder Coaching, Moderation und Konfliktbearbeitung. Außerdem sind sie befähigt, mit den Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe zu kooperieren, sowie mit weiteren Einrichtungen (z.B. der Gesundheitshilfe, Polizei) und in den lokalen Kinderschutz-Netzwerken mitzuarbeiten. Darüber hinaus haben sie Kompetenzen, Wissen und Erfahrungen zu Krisen und Krisendynamik, Umgang mit Abwehr, Widerstand und Übertragung und Führen von schwierigen und konflikthaften Gesprächen.

Zentrale Aufgabe der IEF besteht darin, die fallverantwortliche Fachkraft bei der Wahrnehmung und Bewertung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu beraten. Sie bietet fachliche Unterstützung auf der Grundlage einer anonymisierten Schilderung des Falls. Die IEF strukturiert und begleitet einen fachlichen Bewertungsprozess und sorgt für die Einhaltung fachlicher Standards.

Die IEF wird in den Prozess einbezogen, um die Qualität der Risikoeinschätzung zu verbessern. Hierbei wird ein abgestuftes Verfahren verwendet, bei dem Informationen und Daten gesammelt werden. Zudem werden Kinder, Jugendliche und Eltern aktiv am Prozess beteiligt. Das Hauptziel besteht darin, passende Hilfen zu entwickeln und auf deren Umsetzung hinzuwirken.

Qualitätszirkel

 

Die Soziale Dienste Bürgermeister Reuter gGmbH hat sich hinsichtlich der Qualitätsarbeit dafür entschieden, in allen Bereichen regelmäßig Qualitätszirkel mit den Fachkräften durchzuführen.

Die Besonderheit der Qualitätszirkel der Trägerin besteht darin, dass alle Fachkräfte einbezogen werden und die Qualitätszirkel in der Besprechungsstruktur und -kultur der einzelnen Teams eingebettet sind. So wird sichergestellt, dass alle Fachkräfte an der Weiterentwicklung der für sie relevanten Prozesse beteiligt sind und genügend Zeit für die inhaltliche Arbeit zur Verfügung steht.

Der Grundgedanke der Qualitätszirkel ist, dass die Fachkräfte selbst am besten in der Lage sind, ihre eigenen Abläufe kritisch zu betrachten, Abläufe zu optimieren und Fehler im Arbeitsprozess zu identifizieren und zu beheben.

Die Arbeitsweise im Qualitätszirkel beruht darauf, die Kreativität und das Wissen um die Arbeitsabläufe der Fachkräfte gezielter zu nutzen, als dies sonst im oft anstrengenden Arbeitsalltag möglich ist.

 

QM-Handbuch

 

Die Trägerin verfügt über ein elektronisches Qualitätsmanagement-Handbuch (eQMH), das unter anderem Konzeptionen und Leitfäden enthält sowie trägerinterne Verfahren enthält. Das eQMH dient gleichzeitig als Dokumentendatenbank und wird daher regelmäßig aktualisiert.

 

Alle Fach- und Leitungskräfte des Fachbereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe haben jederzeit Zugriff auf die Inhalte des QM-Handbuches.

Referent*in Qualitätsmanagement

 

Die Qualitätsarbeit im Bereich wird schließlich durch eine*n Referent*in für alle Belange der Qualitätssicherung federführend bearbeitet. Er oder sie ist Ansprechpartner*in in allen Fragen rund um Dokumentation, konzeptionelle Arbeit, Gremienarbeit, Beteiligung und Beschwerdemanagement. Dieser Service kann sowohl von Mitarbeitenden der Angebote als auch von externen Anfragestellen wie z.B. den Jugendämtern oder der zuständigen Senatsverwaltung, in Anspruch genommen werden.